Konzeptschutzvertrag

Das Urhebergesetz schützt nur ausgestaltete Werke, nicht die ihnen zugrundeliegenden Ideen. Beispielsweise ist die Idee eines Spiels oder ein Konzept für eine Werbung nicht schutzfähig: Nur die konkrete Formulierung, die konkreten Bilder sind urheberrechtlich schutzfähig. Gestaltet jemand das selbe Spiel oder Werbekonzept anders aus – also z.B. mit einer neu formulierten Spielanleitung, die aber die gleiche Idee beschreibt, so besteht gegen ihn kein gesetzlicher Unterlassungsanspruch. Wenn man eine solche Idee hat, und man sie als solche verkaufen möchte, ist es wichtig, die Idee zunächst geheim zu halten und sich auch eine abstrakte Beschreibung dieser Idee zu überlegen, die noch nicht zu viel verrät aber Interesse weckt. Mit dieser abstrakten Beschreibung geht man nun z.B. zu einem Spieleverlag oder einer Werbeagentur und bittet um den Abschluss eines Konzeptschutzvertrags. Darin verpflichtet sich der Vertragspartner zur Geheimhaltung über die Idee und zur Zahlung einer Vergütung, wenn die Idee genutzt werden soll. Wie der Konzeptschutzvertrag genauer funktioniert, erkläre ich in dem Video.

Mit Erwerb dieses Angebots erhalten Sie eine Vorlage für einen Konzeptschutzvertrag und Anmerkungen dazu.

Da jeder Vertrag eine individuelle Anpassung benötigt, kann keine anwaltliche Haftung für die Inhalte übernommen werden.

DATENSCHUTZ-ÜBERSICHT
Rechtsanwalt Michael Augustin - Urheberrecht und Medienrecht

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