Werkvertrag für Filmschaffende

Bei einem Werkvertrag geht es um das Vertragsverhältnis zwischen einem Filmproduzenten und seinen Crew-Mitgliedern, wie etwa aus den Departments Kamera, Schnitt, Effekte usw.. Der Filmschaffende wird zur Leistung eines Werkes verpflichtet, das einen Teil des späteren Filmwerkes darstellt.

Der Mustervertrag ist formularmäßig gestaltet: Sie können darin also alle möglichen Felder ankreuzen und ausfüllen, dem Vertrag weitere Anlagen beifügen und auch noch um weitere Regelungen ergänzen. Die formularmäßige Gestaltung erzeugt Vertrauen beim Vertragspartner, da offenbar schon eine Vielzahl an gleichartigen Verträgen von anderen Filmschaffenden geschlossen wurden. Die Klauseln sind auch tatsächlich alle praxiserprobt. Gleichzeitig bringt die formularmäßige Gestaltung automatisch mit sich, dass völlig klar ist, was verhandelt wird und was nicht.

Mit Erwerb dieses Angebots erhalten Sie

  • Anmerkungen zum Werkvertrag
  • ein Muster des Werkvertrags
  • einen Rechtekatalog über die vom Filmschaffenden dem Filmproduzenten einzuräumenden Rechte, und
  • mögliche Zusatzvereinbarungen über Budgetverantwortung, Erlösbeteiligung, Rückstellung, Presse- und Promotionpflichten, Rückstellung und Vertragsstrafe. – Das Angebot der englischen Fassung des Werkvertrags enthält diese Zusatzvereinbarungen nicht.


Da jeder Vertrag eine individuelle Anpassung benötigt, kann keine anwaltliche Haftung für die Inhalte übernommen werden.